Beitrittserklärung

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Der Beitrag wird entsprechend der umseitig beigefügten Beitragsatzung berechnet. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der zum 01.03. des Kalenderjahres fällig wird. Bei einem Eintritt im Laufe des Jahres ermäßigt sich der Beitrag entsprechend. Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld, die unaufgefordert einzulösen ist.

Die Mitgliedschaft kann zum Ende eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten (Ausschlussfrist 30.09.) gekündigt werden.

Ich erkenne darüber hinaus die aktuelle Satzung sowie die Beitragsordnung des Vereins an.

Wenn mein / unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.

Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

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Tel. (0202) 2 41 31 60
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